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   OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19   

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https://dejure.org/2019,28571
OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19 (https://dejure.org/2019,28571)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.09.2019 - 1 B 25/19 (https://dejure.org/2019,28571)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. September 2019 - 1 B 25/19 (https://dejure.org/2019,28571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 33 Abs 5 GG, § 114 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
    Umsetzung eines Beamten nach dessen psychischer Erkrankung mit der Folge eines Anordnungsgrundes und eines Anordnungsanspruchs auf Rückumsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Kreisoberinspektors auf einstweiligen Rechtsschutz gerichtet auf Rück-Umsetzung auf den zuvor innegehabten Dienstposten; Rechtswidrige Umsetzung nach psychischer Erkrankung

  • rechtsportal.de

    Dienstposten; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch; Fürsorgepflicht; psychische Erkrankung; Rückumsetzung; Umsetzung; Wiedereingliederung; Einzelfall einer rechtswidrigen Umsetzung nach psychischer Erkrankung mit der Folge eines Anordnungsgrundes und eines Anordnungsanspruchs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.07.2014 - 2 B 33.14

    Ermessensentscheidung bei Umsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Im Ansatz zutreffend ist allerdings das Verwaltungsgericht in seinen Ausführungen zum Anordnungsanspruch davon ausgegangen, dass einem Beamten von Verfassungs wegen (Art. 33 Abs. 5 GG) kein Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm einmal übertragenen konkret-funktionellen Amtes (Dienstposten) zusteht, vielmehr der Dienstherr über die dienstliche Verwendung des Beamten nach Maßgabe der organisatorischen Erfordernisse des Personaleinsatzes nach seinem pflichtgemäßen Ermessen entscheidet und der Beamte im Rahmen der Entscheidungsbefugnis seines Dienstherrn regelmäßig Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzungen oder andere organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinzunehmen hat.(BVerwG, Beschluss vom 4.7.2014 - 2 B 33.14 -, juris).

    Dabei gilt grundsätzlich - hierauf weist der Antragsteller mit Recht hin -, dass die dienstlichen Belange, die der Umsetzung zu Grunde liegen, umso gewichtiger sein müssen, je schwerer die Folgen einer Umsetzung für den Beamten sind.(BVerwG, Beschluss vom 4.7.2014 a.a.O., juris-Rdnr. 8).

    Ein innerdienstliches Spannungsverhältnis im Sinne einer Störung der reibungslosen Zusammenarbeit durch innere Spannungen und durch Trübung des Vertrauensverhältnisses und einer daraus folgenden Beeinträchtigung des täglichen Dienstbetriebs, zu dem der Antragsteller durch sein dienstliches Verhalten beigetragen hätte(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.7.2014 - 2 B 33.14 -, juris, Rdnr. 9; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 3.4.2019 - OVG 4 B 15.18 -, juris, Rdnr. 29), war als sachlicher dienstlicher Grund für die Umsetzung des Antragstellers demzufolge nicht erkennbar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2019 - 6 B 1459/18

    Anspruch eines Oberrechtsrats auf Rückumsetzung auf den zuvor innegehabten

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Zwar ist ein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der die Umsetzung eines Beamten auf einen anderen Dienstposten vorläufig rückgängig gemacht werden soll, wegen der mit der Anordnung verbundenen (vorläufigen) Vorwegnahme der Hauptsache nur gegeben, wenn dem betroffenen Beamten ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare Nachteile drohen, die sich auch bei einem späteren Erfolg im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichen lassen.(siehe bspw. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 4 B 15.18

    Rechtsnatur der Umsetzung; Anhörungserfordernis bei einer Umsetzung; Begründung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Ein innerdienstliches Spannungsverhältnis im Sinne einer Störung der reibungslosen Zusammenarbeit durch innere Spannungen und durch Trübung des Vertrauensverhältnisses und einer daraus folgenden Beeinträchtigung des täglichen Dienstbetriebs, zu dem der Antragsteller durch sein dienstliches Verhalten beigetragen hätte(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.7.2014 - 2 B 33.14 -, juris, Rdnr. 9; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 3.4.2019 - OVG 4 B 15.18 -, juris, Rdnr. 29), war als sachlicher dienstlicher Grund für die Umsetzung des Antragstellers demzufolge nicht erkennbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 4 S 491/06

    Beamtenrechtliche Fürsorgepflicht; Umsetzung; Ermessen

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Mit Rücksicht darauf, dass sich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus Art. 33 Abs. 5 GG auf die Familie des Beamten erstreckt(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.4.2006 - 4 S 491/06 -, juris, Rdnrn. 4 ff.), ist auch dieser Umstand mit Gewicht in das Umsetzungsermessen einzustellen.
  • OVG Saarland, 04.09.2019 - 1 B 153/19

    Umsetzung eines Amtsleiters (hier: Leiter einer Berufsfeuerwehr), zwecks

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Einschränkungen können sich unter anderem aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergeben.(Siehe zuletzt Beschluss des Senats vom 4.9.2019 - 1 B 153/19 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen) Ausgehend von den vorstehenden Gründen überwiegen die Belange des Antragstellers in einem Maße, dass aus Sicht des Senats das Ermessen des Antragsgegners im Sinne einer Rückumsetzung des Antragstellers nach C-Stadt auf Null reduziert ist.
  • OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04

    Beamter; Umsetzung; Dienstortwechsel; Personalrat; Rückumsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Maßgeblich für die vom Senat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gemäß § 123 Abs. 1 VwGO nach Maßgabe des § 114 VwGO vorzunehmende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der vom Dienstherrn getroffenen Ermessensentscheidung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2004 - 1 W 13/04 -, juris, Rdnr. 5; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 146 Rdnr. 43 m.w.N.) Erweist sich danach die Umsetzung als rechtswidrig, folgt hieraus ein Anspruch des betroffenen Beamten auf Rückumsetzung.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.6.2004 (a.a.O.) und vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 -, juris).
  • OVG Saarland, 23.12.1993 - 1 W 104/93

    Rechtswidrige Umsetzung eines Abteilungsleiters in einem Landesministerium;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Maßgeblich für die vom Senat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gemäß § 123 Abs. 1 VwGO nach Maßgabe des § 114 VwGO vorzunehmende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der vom Dienstherrn getroffenen Ermessensentscheidung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2004 - 1 W 13/04 -, juris, Rdnr. 5; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 146 Rdnr. 43 m.w.N.) Erweist sich danach die Umsetzung als rechtswidrig, folgt hieraus ein Anspruch des betroffenen Beamten auf Rückumsetzung.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.6.2004 (a.a.O.) und vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 -, juris).
  • OVG Saarland, 03.12.1999 - 1 W 7/99

    Persönliche Eignung für Amt des Abteilungsleiters; Beamtenrechtliche Umsetzung ;

    Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19
    Es handelt sich vielmehr um eine innerbehördliche Organisationsmaßnahme ohne Verwaltungsaktqualität.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.12.1999 - 1 W 7/99 -, juris).
  • VG Bayreuth, 03.03.2021 - B 5 E 21.130

    Rückumsetzung auf alten Dienstposten, dienstliche Spannungen, geltend gemachte

    Einschränkungen können sich unter anderem aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergeben (OVG SL, B.v. 5.9.2019 - 1 B 25/19 - juris Rn.61).

    Der Umstand einer mit einer Umsetzung einhergehenden Verschlimmerung einer bestehenden psychischen Erkrankung ist in jedem Fall ein Gesichtspunkt von herausragendem Gewicht und daher vom Dienstherrn aufgrund seiner aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Fürsorgepflicht in seine Ermessenerwägungen mit eben diesem Gewicht einzustellen (OVG SL, B.v. 5.9.2019 - 1 B 25/19 - juris Rn.53).

  • VG Regensburg, 10.12.2021 - RO 1 E 21.1860

    Umsetzung eines Beamten wegen hoher Krankheitstage - hier: Geschäftsleiter einer

    Bei einer Umsetzungsentscheidung kommt ein Anordnungsgrund nur dann in Betracht, wenn dem betroffenen Bediensteten in sonstiger Weise ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare Nachteile drohen (vgl. OVG NW, B.v. 21.12.1999 - 12 B 1737/99 - beck-online Rn. 3; OVG NW, B.v. 5.10.2000 - 12 B 1054/00 - beck-online Rn. 4; SächsOVG, B.v. 14.10.2020 - 2 B 271/20 - juris Rn. 23; OVG Saarl, B.v. 5.9.2019 - 1 B 25/19 - juris Rn. 63).

    Allein dem Vortrag des Antragstellers ist nicht zu entnehmen, dass dies für den Antragsteller bedeuten würde, im Falle eines Abwartens des Ergebnisses des Hauptsacheverfahrens weiterhin unter Umständen über Jahre hinweg zur Verrichtung seines Dienstes unter Gefährdung seiner Gesundheit und seiner Dienstfähigkeit verpflichtet zu sein (vgl. hierzu OVG Saarl, B.v. 5.9.2019 - 1 B 25/19 - juris Rn. 64, das in diesem Fall das Vorliegen eines Anordnungsgrunds bejahte).

  • OVG Sachsen, 14.10.2020 - 2 B 271/20

    Umsetzung ohne sachlichen Grund; Anspruch auf Rückumsetzung bei unplausibler

    Die Rechtsschutzgarantie gebietet, dass dem Beamten die Hinnahme einer solchen Maßnahme, wenn sie sich als willkürlich erweist, auch nicht für die Dauer des Hauptsacheverfahrens zugemutet wird (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 21. März 2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 22 - 24; OVG Saarland Beschl. v. 5. September 2019 - 1 B 25/19 , juris Rn. 63 - 64; Senatsbeschl. v. 14. November 2018 - 2 B 302/18 -, juris Rn. 16; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 123 Rn. 26).
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